Glossar
Akuthilfe
In der Akuthilfe betreuen Mitarbeiter/innen der Klinikseelsorge und psychosoziale Fachkräfte die Eltern, die anfangs unter Diagnoseschock stehen. Die Kontaktaufnahme erfordert besonderes Einfühlungsvermögen: Die Eltern sollten weder allein gelassen noch mit Angeboten bedrängt oder gar überfordert werden. Manchen Eltern genügt schon das Bewusstsein, da ist jemand, an den ich mich wenden kann, wenn ich ihn brauche.
Insgesamt nimmt die Akuthilfe nur einen kleinen Teil der Nachsorgearbeit ein. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Pflege- und psychosozialen Nachsorge zum Ende und im Anschluss an den Klinikaufenthalt.
Bußgelder
Richter und Staatsanwälte verhängen Auflagen und Bußgelder, die gemeinnützigen Einrichtungen zu gute kommen.
Casemanagement
Organisation von notwendigen Helfern und Hilfemaßnahmen, um einer Familie die Versorgung eines chronisch oder schwerkranken Kindes zu ermöglichen und die Familie in die Selbständigkeit zu entlassen.
Fördermitglieder
Sie unterstützen den Verein finanziell und haben kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit ist eine Eigenschaft, die beim Finanzamt beantragt werden muss. Ein Verein, der die Nachsorge als Vereinszweck hat, ist die Gemeinnützigkeit problemlos zu erlangen, da die Unterstützung von kranken und hilfsbedürftigen Menschen als „mildtätig“ gilt.
Die Gemeinnützigkeit wird alle 3 Jahre vom Finanzamt überprüft.
Nachsorge
Nachklinische Betreuung und Unterstützung chronisch und schwerkranker Kinder. Sie soll einen möglichst frühen und fließenden Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung ermöglichen und begleiten.
ordentliche Mitglieder
Sie unterstützen den Verein finanziell und haben ein Stimmrecht bei der jährlichen Hauptversammlung
Pflegenachsorge
Zur Pflegenachsorge zählt jede pflegerische Maßnahme im häusliche Umfeld sowie die Vorbereitung und Vernetzung notwendiger Maßnahmen.
Psychologische Beratung, Seelsorge und Trauerbegleitung
Die Nachsorgeberatung des Bunten Kreises unterstützt die betroffenen Familien durch sozialtherapeutische Angebote. Ziel ist es, den Familien zu helfen, die durch die Krankheit veränderte Lebenssituation zu bewältigen. In diesen Bereich fallen Geschwisterkinderarbeit, Paararbeit, die Arbeit mit verwaisten Eltern und die Seelsorge.
Psychosoziale Nachsorge
Die psychosoziale Betreuung setzt in der Regel während der stationären Behandlung des Kindes ein. Sie kann aber auch erst notwendig werden, wenn die Familie zuhause, ohne den schützenden Überbau der Klinik, aus dem Gleichgewicht geraten sollte. Ziel ist die Stabilisierung der Familie, was letztlich dem kranken Kind zugute kommt.
Die psychosoziale Nachsorge hilft den betroffenen Familien, die organisatorischen und rechtlichen Schwierigkeiten, die die veränderte Situation mit sich bringt, zu meistern. Das Angebot reicht von Beratung in sozialrechtlichen Fragen über die Entwicklung stabilisierenden Maßnahmen zur Krankheitsbewältigung für die ganze Familie bis zur Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten wie Frühförderstellen, Therapeuten unterschiedlicher Fachrichtungen, Reha-Kliniken, Sozialberatern der Krankenkassen, Kindergärten, Schulen etc. Ziel ist immer die Wiedereingliederung des kranken oder behinderten Kindes in seinen sozialen Lebensraum.
Sozialfond für finanzielle Notsituationen
Der Sozialfond des Bunten Kreises hilft Familien, die durch die akute oder chronische Erkrankung ihres Kindes in eine finanzielle Notlage geraten. Die finanzielle Hilfe erfolgt schnell und unbürokratisch, die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers.
Förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Krankheitsbild zu verbessern und die Familien zu stabilisieren. Der Bunte Kreis übernimmt die finanzielle Unterstützung von Familien in Fällen, in denen keine